Nutzen Sie die

Corona-Pandemie als Chance.

Corona Lockdown

Das Corona-Virus hat uns ohne Zweifel alle kalt erwischt. Womit nie jemand gerechnet hätte, ist binnen kürzester Zeit wahr geworden. Ganze Wirtschaftszweige sind von der Existenz bedroht.

Während sich die Meisten Ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind und zu Hause bleiben, Unternehmen – sofern möglich – ihren Betrieb ins Homeoffice verlagern, bleiben einige auf der Strecke. Das Gastgewerbe und den lokalen Handel hat es besonders schwer getroffen.

Der Handel
in der

Coronakrise

Warum Sie jetzt

investieren sollten

Umsatzzuwachs in der Coronakrise

IKEA74%
74%
Amazon40%
40%
eBay18%
18%

Profitiert haben von der Coronakrise nur wenige und das sind vornehmlich Onlineunternehmen. Für Unternehmen mit bestehendem Onlineshop war es ganz einfach den entgangenen Umsatz im stationären Handel im Internet zu generieren. Natürlich handelt es sich hierbei um viele bereits etablierte Marken, dennoch zeigt ein Unternehmen wie IKEA, dass auch ein vorangig im stationären Handel stattfindendes Geschäft schnell und einfach online transformiert werden kann.

Auch Sie als Händler können davon profitieren und Ihren Umsatz im Internet generieren und Ihren Kunden weiterhin Ihre Produkte anbieten. Dazu bedarf es lediglich einer einmaligen Investition und eines guten, durchdachten Konzeptes und Sie können die durch den Corona-Lockdown entgangenen Umsätze ausgleichen.

Handeln Sie bevor es

zu spät ist

In der aktuellen Situation (Ende März 2021) stecken wir mitten im zweiten Lockdown und bei lokalen Hotspots drohen weitere Verschärfungen. Dies bedeutet eine erneute Schließung aller Geschäfte, die nicht für den täglichen Bedarf notwendig sind. Wenn Sie nur vom lokalen Handel leben, bricht Ihre Existenzgrundlage weg und Sie haben keine Möglichkeit den entgangenen Gewinn zu kompensieren. Nutzen Sie die letzte Chance und bieten Sie Ihre Produkte in einem eigenen Onlineshop an.

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat auch kurzfristig zur Seite und berate Sie gerne.

Corona Onlineshop

Bis zu

20.000 € Zuschuss

vom Staat

Im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III können einmalig sogar bis zu 20.000 € an Investitionen in die Digitalisierung, z. B. zum Aufbau eines Online-Shops, als erstattungsfähige Kosten anerkannt werden. Nutzen Sie nun die Chance und sichern Sie sich auch für die Zukunft eine zusätzliche Umsatzquelle mit einem Onlineshop.

Hier gibt es weitere Informationen zur Überbrückungshilfe

Nutzen Sie Corona als Chance und verkaufen Sie online.

Eröffnen Sie einen weiteren Vertriebszweig und kompensieren Sie entgangene Gewinne im stationären Handel.